"Mehr Reiseversicherung geht nicht: Krankenversicherung, Storno-/Abbruchschutz, Reisegepäck-, Unfall-, Notfall- und Haftpflichtversicherung. Ohne Selbstbehalt!"
Prämie bei einer Reisedauer bis 10 Tage
Reisepreis
bis EUR |
Einzelperson
EUR |
Familie
EUR |
| 750,– |
39,– |
49,– |
| 1.000,– |
49,– |
59,– |
| 1.250,– |
59,– |
69,– |
| 1.500,– |
69,– |
86,– |
| 2.000,– |
85,– |
99,– |
| 2.500,– |
109,– |
125,– |
| 3.000,– |
119,– |
145,– |
| 3.500,– |
154,– |
169,– |
| 4.000,– |
174,– |
199,– |
| 4.500,– |
204,– |
229,– |
| 5.000,– |
219,– |
249,– |
| 6.000,– |
274,– |
299,– |
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Prämie bei einer Reisedauer bis 31 Tage
Reisepreis
bis EUR |
Einzelperson
EUR |
Familie
EUR |
| 750,– |
45,– |
59,– |
| 1.000,– |
55,– |
69,– |
| 1.250,– |
69,– |
79,– |
| 1.500,– |
79,– |
97,– |
| 2.000,– |
92,– |
116,– |
| 2.500,– |
117,– |
139,– |
| 3.000,– |
134,– |
157,– |
| 3.500,– |
169,– |
179,– |
| 4.000,– |
189,– |
209,– |
| 4.500,– |
219,– |
235,– |
| 5.000,– |
234,– |
255,– |
| 6.000,– |
294,– |
309,– |
| Onlinebuchung jetzt vornehmen |
Erstattung der Heilbehandlungskosten für:
- ambulante Heilbehandlung
- stationäre Heilbehandlung
- unaufschiebbare Operationen
- Krankentransport zur stationären Behandlung
- Medikamente, Verbandmittel, medizinische Hilfsmittel
- Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
- schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen
- bei Frühgeburten (bis 36. Woche) Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
- ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Röntgendiagnostik
- Arzneimittelversand
- Informationsaustausch zwischen Haus- und behandelndem Arzt
- ersatzweise Krankenhaustagegeld längstens für 30 Tage (alternativ zur Abrechnung der tatsächlich angefallenen Behandlungskosten)
Nachbehandlung im Ausland
- Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung
- medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
- ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten eines Rücktransports übernommen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland 10 Tage überschreitet und/oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransports übersteigen
- Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise bei Reiseabbruch auf Wunsch des Kunden nach mindestens 3-tägigem stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender), wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
- Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort
- Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)
Leistungen für mitversicherte Personen (Mitreisende)
- Hotelkosten für längstens 10 Tage (max. € 2.500) bei Unterbrechung der Reise (z.B. Rundreise) aufgrund stationärer Behandlung eines Mitreisenden
- Zusätzliche Rückreise-Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Heimreise aufgrund Überführung oder stationärer Behandlung eines Mitreisenden
Leistungen für nicht versicherte Angehörige
- Krankenbesuch: Hin- und Rückreisekosten für 1 nahestehende Person an den Aufenthaltsort der versicherten Person, wenn diese seit mindestens 5 Tagen stationär in Behandlung ist
Nicht versichert sind insbesondere
- Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up's)
- Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
- Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder
- kein Selbstbehalt
- Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen der Airline bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
- Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
- Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
Versicherte Gründe (Stornogründe)
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
- Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
- Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
- Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
- Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
- Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
- (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
- Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
- unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner
- unerwartete gerichtliche Ladung, sofern keine Terminverschiebung möglich ist
- unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes
- bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte, max. den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
- bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Unterbrechung einer Rundreise oder Kreuzfahrt)
- bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
Versicherte Gründe (Abbruchgründe)
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
- Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
- Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
- Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
- körperliche Gefährdung durch unerwartete Unruhen aller Art, Epidemien, Naturkatastrophen und Elementarereignisse (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme) am Urlaubsort
Wichtige Hinweise (gültig für Stornoschutz vor und während der Reise)
Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie unerwartet akut wird. Eine Stornierung, die in Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose steht, ist nicht versichert, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Risikopersonen sind
- Mitreisende: versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
- Angehörige einer versicherten Person: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
- Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis "Tod" eingetreten ist
- Eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss.
Mitreisende
- Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
- Wenn mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.
Reise-Gepäckversicherung
Versicherungssummen: Einzelpersonen: 2.000 €, Familien: 4.000 € (auf Wunsch gegen Mehrprämie zu erhöhen)
- kein Selbstbehalt
- versichert ist das persönliche Reisegepäck, das auf die Reise mitgenommen wird
- versichert ist der Zeitwert
- Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisezeit (Verlassen des ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin)
- aufgegebenes, in Gewahrsam (Beförderungsunternehmen, Hotel, Gepäckaufbewahrung) gegebenes Gepäck während dieser Zeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
- übrige Reisezeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung durch strafbare Handlung Dritter, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawine
- Nicht- oder Zuspätauslieferung des Gepäcks am Zielort (mind. 1 Nacht): Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis 500 € (ausgenommen sind Wertgegenstände)
- auch versichert: Laptops (Notebook), Foto-/Filmausrüstung, Handy, tragbare DVD-Player (stets nur Hardware)
- auch versichert: Reiseandenken, Geschenke, die während der Reise erworben wurden
- auch versichert: Sportgeräte incl. Zubehör (keine Motoren) in der Zeit, in der sie nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch sind
- Wertsachen (Laptop, Foto-/Filmausrüstung, tragbare Video- oder DVD-Player, Schmuck, Handy) sind nur versichert, wenn sie entweder im persönlichen Gewahrsam (getragen, gehalten etc.) sind oder in einem Gebäude oder Schiff in einem gesicherten Raum aufbewahrt werden (Safe, Hotelsafe)
- nicht versichert: Bargeld, prepaid-Karten, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Ausweise, Dokumente, Urkunden, Kunstgegenstände, Zahngold
- in Kfz oder Wassersportfahrzeugen:Versicherungsschutz nur von 6-22 h oder bei Fahrtunterbrechungen von max. 2 Stunden; in der übrigen Zeit sind Wertsachen ebenfalls nicht versichert, andere Gegenstände, wenn sie im Fahrzeug nicht sichtbar verschlossen sind (Kofferraum, Kajüte etc.)
- beim Camping (nur offizielle Campingplätze): Versicherungsschutz nur von 6-22 h, nur bei Diebstahl oder Raub, nur im verschlossenen Zeit; generell ausgeschlossen sind Wertsachen, sofern sie nicht im persönlichen Gewahrsam sind
- kein Selbstbehalt
- Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen
- Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl
- bei Entführung des Versicherten oder einer Begleitperson: Darlehen bis 10.000 €
- Betreuung minderjähriger Kinder, die die Reise allein fortsetzen oder abbrechen müssen, weil die mitreisenden Begleitpersonen aufgrund Tod, Unfall oder schwerer Erkrankung ausfallen
- Hilfe bei der Anwaltssuche und Darlehen (max. 3.000 €) für Anwalts-, Gerichts-, Dolmetscherkosten im Ausland
- Hilfe und Darlehen (max. 3.000 €) bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe und Kostenübernahme bei Wiederbeschaffung von verlorenen amtlichen Ausweisdokumenten im Ausland
- Hilfe bei der Sperrung von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten
Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: Invalidität: 40.000 €, Todesfall: 20.000 €, Kosmetische Operationen: 5.000 €
- kein Selbstbehalt
- Zahlung einer Todesfall- oder Invaliditätsleistung, wenn der Tod bzw. die Invalidität aufgrund eines während der Reise erlittenen Unfalls eintreten
- Such-, Rettungs-, Bergungskosten, Transport zum Krankenhaus oder an den ständigen Wohnort des Versicherten (sofern ärztlich angeordnet, max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
- auch versichert: Passagier eines Flugzeugunfalls und Sportunfälle (ausgenommen sind Fallschirmspringen, Training für und Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen)
- kosmetische Operationskosten
- kein Selbstbehalt
- Inanspruchnahme des Versicherten wegen Schadenersatz durch Dritte auf der Grundlage privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen
- Voraussetzung: ein während der Reise eingetretenes Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat
- ausgeschlossen: jegliche Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz (die Reise-Haftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Prüfung der Haftpflichtfrage
- Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten
- Kosten eines Rechtsstreits
"Wenn Sie von einer versicherten Reise zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. Hinreisemehrkosten.
Wenn Sie eine Reise vorzeitig abbrechen, ersetzen wir die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise sowie den vollen oder anteiligen Reisepreis. Ohne Selbstbehalt."
Prämie
Reisepreis
bis EUR |
Einzelperson
EUR |
Familie
EUR |
| 750,– |
29,– |
29,– |
| 1.000,– |
35,– |
35,– |
| 1.250,– |
44,– |
44,– |
| 1.500,– |
49,– |
49,– |
| 2.000,– |
74,– |
74,– |
| 2.500,– |
94,– |
94,– |
| 3.000,– |
109,– |
109,– |
| 3.500,– |
139,– |
139,– |
| 4.000,– |
159,– |
159,– |
| 4.500,– |
189,– |
189,– |
| 5.000,– |
209,– |
209,– |
| 6.000,– |
259,– |
259,– |
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Versicherungsdetails
Stornoschutz vor der Reise (Reiserücktrittskosten-Versicherung)
Leistungen:
- kein Selbstbehalt
- Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen der Airline bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
- Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
- Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
versicherte Gründe (Stornogründe):
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
- Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
- Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
- Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
- Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
- Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
- (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
- Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
- unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner
- unerwartete gerichtliche Ladung, sofern keine Terminverschiebung möglich ist
- unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes
Stornoschutz während der Reise (Reiseabbruch-Versicherung)
Leistungen:
- bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte, max. den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
- bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Unterbrechung einer Rundreise oder Kreuzfahrt)
- bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
versicherte Gründe (Abbruchgründe):
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
- Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
- Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
- Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
- körperliche Gefährdung durch unerwartete Unruhen aller Art, Epidemien, Naturkatastrophen und Elementarereignisse (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme) am Urlaubsort
wichtige Hinweise (gültig für Stornoschutz vor und während der Reise):
Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie unerwartet akut wird. Eine Stornierung, die in Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose steht, ist nicht versichert, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Risikopersonen sind:
- Mitreisende: versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
- Angehörige einer versicherten Person: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
- Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
- Eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss.
Mitreisende:
- Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
- Wenn mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.
Prämien zur Jahres-Krankenversicherung
| Jahresversicherung Einzelperson bis 65. Geburtstag |
19,– |
| Jahresversicherung Einzelperson bis 75. Geburtstag |
55,– |
| Jahresversicherung Einzelperson ab 75. Geburtstag |
85,– |
| Jahresversicherung Familien bis 65. Geburtstag |
39,– |
| Jahresversicherung Familien bis 75. Geburtstag |
89,– |
| Jahresversicherung Familien ab 75. Geburtstag |
169,– |
| Onlinebuchung jetzt vornehmen |
Wer sich versichern kann
Personen mit Wohnsitz in Österreich für private und/oder geschäftliche Reisen.
Leistungen und Prämien
| ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt |
100% |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel |
100% |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles |
100% |
| ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen |
100% |
| schmerzstillende Zahnbehandlung |
100% |
| stationäre Behandlungskosten |
100% |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalls, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung |
100% |
| Krankentransportkosten zur stationären Behandlung |
100% |
| Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport |
100% |
| Überführungs- und Bestattungskosten |
100% |
| Bei Vorleistung eines anderen Leistungsträgers leistet die HanseMerkur zusätzlich: |
| bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal für 14 Tage – in Höhe von täglich |
50,– |
| bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von |
25,– |
Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen VB-KV (RK 365 A) und des Versicherungsscheines.
Bitte beachten Sie auch die Leistungseinschränkungen in § 6 der VB-KV (RK 365 A) |
Tagesprämien ohne USA/CAN
| Eintrittsalter pro Person bis zum 65. Geburtstag |
1,05,– |
| Eintrittsalter pro Person ab dem 65. Geburtstag |
2,90,– |
| Die Mindestprämie beträgt 10,– EUR pro Person |
Tagesprämien mit USA/CAN
| Eintrittsalter pro Person bis zum 65. Geburtstag |
2,90,– |
| Eintrittsalter pro Person ab dem 65. Geburtstag |
8,90,– |
| Die Mindestprämie beträgt 10,– EUR pro Person |
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"Mehr Reiseversicherung geht nicht: Krankenversicherung, Storno-/Abbruchschutz, Reisegepäck-, Unfall-, Notfall- und Haftpflichtversicherung. Ohne Selbstbehalt!"
Prämie bei einer Reisedauer bis 10 Tage
Reisepreis
bis EUR |
Einzelperson
EUR |
Familie
EUR |
| 750,– |
39,– |
49,– |
| 1.000,– |
49,– |
59,– |
| 1.250,– |
59,– |
69,– |
| 1.500,– |
69,– |
86,– |
| 2.000,– |
85,– |
99,– |
| 2.500,– |
109,– |
125,– |
| 3.000,– |
119,– |
145,– |
| 3.500,– |
154,– |
169,– |
| 4.000,– |
174,– |
199,– |
| 4.500,– |
204,– |
229,– |
| 5.000,– |
219,– |
249,– |
| 6.000,– |
274,– |
299,– |
| Onlinebuchung jetzt vornehmen |
Prämie bei einer Reisedauer bis 31 Tage
Reisepreis
bis EUR |
Einzelperson
EUR |
Familie
EUR |
| 750,– |
45,– |
59,– |
| 1.000,– |
55,– |
69,– |
| 1.250,– |
69,– |
79,– |
| 1.500,– |
79,– |
97,– |
| 2.000,– |
92,– |
116,– |
| 2.500,– |
117,– |
139,– |
| 3.000,– |
134,– |
157,– |
| 3.500,– |
169,– |
179,– |
| 4.000,– |
189,– |
209,– |
| 4.500,– |
219,– |
235,– |
| 5.000,– |
234,– |
255,– |
| 6.000,– |
294,– |
309,– |
| Onlinebuchung jetzt vornehmen |
Erstattung der Heilbehandlungskosten für:
- ambulante Heilbehandlung
- stationäre Heilbehandlung
- unaufschiebbare Operationen
- Krankentransport zur stationären Behandlung
- Medikamente, Verbandmittel, medizinische Hilfsmittel
- Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
- schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen
- bei Frühgeburten (bis 36. Woche) Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
- ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Röntgendiagnostik
- Arzneimittelversand
- Informationsaustausch zwischen Haus- und behandelndem Arzt
- ersatzweise Krankenhaustagegeld längstens für 30 Tage (alternativ zur Abrechnung der tatsächlich angefallenen Behandlungskosten)
Nachbehandlung im Ausland
- Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung
- medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
- ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten eines Rücktransports übernommen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland 10 Tage überschreitet und/oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransports übersteigen
- Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise bei Reiseabbruch auf Wunsch des Kunden nach mindestens 3-tägigem stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender), wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
- Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort
- Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)
Leistungen für mitversicherte Personen (Mitreisende)
- Hotelkosten für längstens 10 Tage (max. € 2.500) bei Unterbrechung der Reise (z.B. Rundreise) aufgrund stationärer Behandlung eines Mitreisenden
- Zusätzliche Rückreise-Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Heimreise aufgrund Überführung oder stationärer Behandlung eines Mitreisenden
Leistungen für nicht versicherte Angehörige
- Krankenbesuch: Hin- und Rückreisekosten für 1 nahestehende Person an den Aufenthaltsort der versicherten Person, wenn diese seit mindestens 5 Tagen stationär in Behandlung ist
Nicht versichert sind insbesondere
- Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up's)
- Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
- Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder
- kein Selbstbehalt
- Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen der Airline bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
- Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
- Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
Versicherte Gründe (Stornogründe)
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
- Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
- Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
- Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
- Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
- Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
- (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
- Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
- unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner
- unerwartete gerichtliche Ladung, sofern keine Terminverschiebung möglich ist
- unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes
- bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte, max. den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
- bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Unterbrechung einer Rundreise oder Kreuzfahrt)
- bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
Versicherte Gründe (Abbruchgründe)
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
- Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
- Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
- Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
- körperliche Gefährdung durch unerwartete Unruhen aller Art, Epidemien, Naturkatastrophen und Elementarereignisse (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme) am Urlaubsort
Wichtige Hinweise (gültig für Stornoschutz vor und während der Reise)
Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie unerwartet akut wird. Eine Stornierung, die in Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose steht, ist nicht versichert, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Risikopersonen sind
- Mitreisende: versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
- Angehörige einer versicherten Person: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
- Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis "Tod" eingetreten ist
- Eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss.
Mitreisende
- Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
- Wenn mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.
Reise-Gepäckversicherung
Versicherungssummen: Einzelpersonen: 2.000 €, Familien: 4.000 € (auf Wunsch gegen Mehrprämie zu erhöhen)
- kein Selbstbehalt
- versichert ist das persönliche Reisegepäck, das auf die Reise mitgenommen wird
- versichert ist der Zeitwert
- Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisezeit (Verlassen des ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin)
- aufgegebenes, in Gewahrsam (Beförderungsunternehmen, Hotel, Gepäckaufbewahrung) gegebenes Gepäck während dieser Zeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
- übrige Reisezeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung durch strafbare Handlung Dritter, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawine
- Nicht- oder Zuspätauslieferung des Gepäcks am Zielort (mind. 1 Nacht): Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis 500 € (ausgenommen sind Wertgegenstände)
- auch versichert: Laptops (Notebook), Foto-/Filmausrüstung, Handy, tragbare DVD-Player (stets nur Hardware)
- auch versichert: Reiseandenken, Geschenke, die während der Reise erworben wurden
- auch versichert: Sportgeräte incl. Zubehör (keine Motoren) in der Zeit, in der sie nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch sind
- Wertsachen (Laptop, Foto-/Filmausrüstung, tragbare Video- oder DVD-Player, Schmuck, Handy) sind nur versichert, wenn sie entweder im persönlichen Gewahrsam (getragen, gehalten etc.) sind oder in einem Gebäude oder Schiff in einem gesicherten Raum aufbewahrt werden (Safe, Hotelsafe)
- nicht versichert: Bargeld, prepaid-Karten, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Ausweise, Dokumente, Urkunden, Kunstgegenstände, Zahngold
- in Kfz oder Wassersportfahrzeugen:Versicherungsschutz nur von 6-22 h oder bei Fahrtunterbrechungen von max. 2 Stunden; in der übrigen Zeit sind Wertsachen ebenfalls nicht versichert, andere Gegenstände, wenn sie im Fahrzeug nicht sichtbar verschlossen sind (Kofferraum, Kajüte etc.)
- beim Camping (nur offizielle Campingplätze): Versicherungsschutz nur von 6-22 h, nur bei Diebstahl oder Raub, nur im verschlossenen Zeit; generell ausgeschlossen sind Wertsachen, sofern sie nicht im persönlichen Gewahrsam sind
- kein Selbstbehalt
- Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen
- Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl
- bei Entführung des Versicherten oder einer Begleitperson: Darlehen bis 10.000 €
- Betreuung minderjähriger Kinder, die die Reise allein fortsetzen oder abbrechen müssen, weil die mitreisenden Begleitpersonen aufgrund Tod, Unfall oder schwerer Erkrankung ausfallen
- Hilfe bei der Anwaltssuche und Darlehen (max. 3.000 €) für Anwalts-, Gerichts-, Dolmetscherkosten im Ausland
- Hilfe und Darlehen (max. 3.000 €) bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe und Kostenübernahme bei Wiederbeschaffung von verlorenen amtlichen Ausweisdokumenten im Ausland
- Hilfe bei der Sperrung von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten
Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: Invalidität: 40.000 €, Todesfall: 20.000 €, Kosmetische Operationen: 5.000 €
- kein Selbstbehalt
- Zahlung einer Todesfall- oder Invaliditätsleistung, wenn der Tod bzw. die Invalidität aufgrund eines während der Reise erlittenen Unfalls eintreten
- Such-, Rettungs-, Bergungskosten, Transport zum Krankenhaus oder an den ständigen Wohnort des Versicherten (sofern ärztlich angeordnet, max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
- auch versichert: Passagier eines Flugzeugunfalls und Sportunfälle (ausgenommen sind Fallschirmspringen, Training für und Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen)
- kosmetische Operationskosten
- kein Selbstbehalt
- Inanspruchnahme des Versicherten wegen Schadenersatz durch Dritte auf der Grundlage privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen
- Voraussetzung: ein während der Reise eingetretenes Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat
- ausgeschlossen: jegliche Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz (die Reise-Haftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Prüfung der Haftpflichtfrage
- Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten
- Kosten eines Rechtsstreits
"Wenn Sie von einer versicherten Reise zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. Hinreisemehrkosten.
Wenn Sie eine Reise vorzeitig abbrechen, ersetzen wir die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise sowie den vollen oder anteiligen Reisepreis. Ohne Selbstbehalt."
Prämie
Reisepreis
bis EUR |
Einzelperson
EUR |
Familie
EUR |
| 750,– |
29,– |
29,– |
| 1.000,– |
35,– |
35,– |
| 1.250,– |
44,– |
44,– |
| 1.500,– |
49,– |
49,– |
| 2.000,– |
74,– |
74,– |
| 2.500,– |
94,– |
94,– |
| 3.000,– |
109,– |
109,– |
| 3.500,– |
139,– |
139,– |
| 4.000,– |
159,– |
159,– |
| 4.500,– |
189,– |
189,– |
| 5.000,– |
209,– |
209,– |
| 6.000,– |
259,– |
259,– |
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Versicherungsdetails
Stornoschutz vor der Reise (Reiserücktrittskosten-Versicherung)
Leistungen:
- kein Selbstbehalt
- Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen der Airline bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
- Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
- Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
versicherte Gründe (Stornogründe):
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
- Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
- Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
- Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
- Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
- Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
- (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
- Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
- unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
- Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner
- unerwartete gerichtliche Ladung, sofern keine Terminverschiebung möglich ist
- unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes
Stornoschutz während der Reise (Reiseabbruch-Versicherung)
Leistungen:
- bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte, max. den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
- bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Unterbrechung einer Rundreise oder Kreuzfahrt)
- bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
versicherte Gründe (Abbruchgründe):
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
- Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
- Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
- Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
- körperliche Gefährdung durch unerwartete Unruhen aller Art, Epidemien, Naturkatastrophen und Elementarereignisse (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme) am Urlaubsort
wichtige Hinweise (gültig für Stornoschutz vor und während der Reise):
Vorerkrankungen (bestehende Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie unerwartet akut wird. Eine Stornierung, die in Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose steht, ist nicht versichert, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Risikopersonen sind:
- Mitreisende: versicherte Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
- Angehörige einer versicherten Person: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
- Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
- Eine nahestehende Person, die bei Reisebuchung angegeben werden muss.
Mitreisende:
- Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
- Wenn mehr als 4 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.
Prämien zur Jahres-Krankenversicherung
| Jahresversicherung Einzelperson bis 65. Geburtstag |
19,– |
| Jahresversicherung Einzelperson bis 75. Geburtstag |
55,– |
| Jahresversicherung Einzelperson ab 75. Geburtstag |
85,– |
| Jahresversicherung Familien bis 65. Geburtstag |
39,– |
| Jahresversicherung Familien bis 75. Geburtstag |
89,– |
| Jahresversicherung Familien ab 75. Geburtstag |
169,– |
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Wer sich versichern kann
Personen mit Wohnsitz in Österreich für private und/oder geschäftliche Reisen.
Leistungen und Prämien
| ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt |
100% |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel |
100% |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles |
100% |
| ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen |
100% |
| schmerzstillende Zahnbehandlung |
100% |
| stationäre Behandlungskosten |
100% |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalls, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung |
100% |
| Krankentransportkosten zur stationären Behandlung |
100% |
| Kosten für den medizinisch sinnvollen Rücktransport |
100% |
| Überführungs- und Bestattungskosten |
100% |
| Bei Vorleistung eines anderen Leistungsträgers leistet die HanseMerkur zusätzlich: |
| bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal für 14 Tage – in Höhe von täglich |
50,– |
| bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von |
25,– |
Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen VB-KV (RK 365 A) und des Versicherungsscheines.
Bitte beachten Sie auch die Leistungseinschränkungen in § 6 der VB-KV (RK 365 A) |
Tagesprämien ohne USA/CAN
| Eintrittsalter pro Person bis zum 65. Geburtstag |
1,05,– |
| Eintrittsalter pro Person ab dem 65. Geburtstag |
2,90,– |
| Die Mindestprämie beträgt 10,– EUR pro Person |
Tagesprämien mit USA/CAN
| Eintrittsalter pro Person bis zum 65. Geburtstag |
2,90,– |
| Eintrittsalter pro Person ab dem 65. Geburtstag |
8,90,– |
| Die Mindestprämie beträgt 10,– EUR pro Person |
| Onlinebuchung jetzt vornehmen |
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