Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tai Pan Touristik GmbH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamte Tätigkeit als Pauschalreiseveranstalter bzw. als Vermittler von Pauschalreisen und sonstigen Reiseleistungen. Sie sind Teil des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Pauschalreisevertrages bzw. Reisevermittlungsvertrages.
Standardinformationen für Pauschalreiseverträge und Onlinebuchungen
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Tai Pan Touristik GmbH, Hetzendorferstraße 191, 1130 Wien trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Tai Pan Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer +43 1 90 229 999 sowie Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Mindestteilnehmeranzahl bzw. Gruppengröße) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Tai Pan Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung in Form einer unbefristeten Bankgarantie bei der Erste Bank der oesterreischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien abgeschlossen. Reisende können den Insolvenzabwickler: call us Assistance International Gmbh (HUG270262/13), Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel: +43 1 31670-843, Fax: +43 1 31670-70843 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Tai Pan Touristik verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.
Standardinformationen für verbundene Reiseleistungen
Im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe a der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. a PRG), wenn die Verträge in gleichzeitiger physischer Anwesenheit des Unternehmers (der nicht ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeförderung verkauft) und des Reisenden abgeschlossen werden.
- Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tai Pan Touristik GmbH, 1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191, im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tai Pan Touristik GmbH nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer. - Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch unseres Unternehmens/der Tai Pan Touristik GmbH, oder bei demselben Kontakt mit diesem werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt die Tai Pan Touristik GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an die Tai Pan Touristik GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz der Tai Pan Touristik GmbH nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
- Die Tai Pan Touristik GmbH, 1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191, besitzt eine Insolvenzabsicherung mit der Polizennummer A52052 bei der Accelerant Insurance Europe SA, Bastion Tower, Ebene 20, Place du Champ de Mars 5, 1050 Brüssel, Belgien - vertreten durch den verwaltenden Agent Arcus Solution SARL, 3 Cours Charlemange, 69002 Lyon, Frankreich. Im Insolvenzfall ist die Cover Direct Versicherungsmakler u Werbeagentur GmbH, Hietzinger Hauptstrasse 35 DG, 1130 Wien unter Tel: +43 1 969 08 405 bzw. Mail prv@cover-direct.com zu kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Tai Pan Touristik GmbH verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.
- Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als der Tai Pan Touristik GmbH, die trotz der Insolvenz der Tai Pan Touristik GmbH erfüllt werden können.
1. Ihre Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder Internet (insbesondere über unsere Website) erfolgen. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns bzw dem Unternehmen, für das wir vermitteln, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch Übermittlung der Buchungsbestätigung.
2. Bei einer Buchung über unsere Website können Sie die gewünschten Reiseleistungen zunächst unverbindlich auswählen. Erst nach Eingabe Ihrer Daten und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie Ihre Reiseanmeldung verbindlich abgeben. Zuvor kann der Buchungsvorgang jederzeit durch Schließen des Fensters abgebrochen werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Reiseanmeldung vor dem Absenden nochmals auf Eingabefehler.
3. Die Schreibweise der Namen der Reiseteilnehmer in der Reiseanmeldung muss ident sein mit der Schreibweise in dem Reisepass, mit dem die Reise angetreten wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Reiseantritt nicht möglich ist.
4. Derjenige, der für sich oder für einen Dritten eine Buchung vornimmt, wird damit unser Vertragspartner und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung uns gegenüber die Verpflichtungen aus dem Pauschalreisevertrag bzw aus dem Reisevermittlungsvertrag.
1. Sie können über uns auch Einzelleistungen buchen. In diesen Fällen treten wir nur als Vermittler des jeweiligen Leistungserbringers auf, über dessen Identität, Kontaktdaten und AGB wir Sie vor Abgabe Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung detailliert informieren. Dasselbe gilt für Pauschalreisen, die nicht von uns veranstaltet werden; auch hier treten wir nur als Vermittler auf.
2. Falls Sie vor oder nach den von uns vermittelten Einzelleistungen bzw Pauschalreisen andere, nicht über uns gebuchte Reiseleistungen in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihnen, uns die Details dieser anderen Leistungen mitzuteilen (Orte und Zeiten der Flüge bzw der Hotelunterbringung).
Wir verrechnen für diverse Serviceleistungen Gebühren. Detailinformationen zu unseren Servicepauschalen finden Sie unter diesem Link.
1. Bei Pauschalreisen, die von uns veranstaltet werden, werden unverzüglich nach Vertragsabschluss 25% (gerundet) des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an Sie 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.
2. Bei Zahlungsverzug sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rücktrittsentschädigung gemäß Punkt X. dieser AGB zu verrechnen.
3. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen.
4. Wenn Sie bei uns Pauschalreisen bzw Einzelleistungen buchen, die von uns vermittelt werden, richtet sich die Fälligkeit des Preises nach den AGB des jeweiligen Pauschalreiseveranstalters bzw Leistungserbringers, über die wir Sie vor Abgabe Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung detailliert informieren. Wenn Sie ausschließlich Flugleistungen (Nur-Flug) buchen, wird der gesamte Preis sofort fällig.
5. Die von uns publizierten Preise (ausgewiesen in Euro) entsprechen dem Preisauszeichnungsgesetz. Es können keine Rabatte gewährt werden.
6. Sie können bei uns per Kreditkarte (Visa, Master Card, Diners Club), Bankomatkarte, Überweisung oder in bar bezahlen.
1. Sie sind berechtigt, den mit uns abgeschlossenen Pauschalreisevertrag auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Zu diesem Zweck haben Sie uns spätestens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger von der Übertragung in Kenntnis zu setzen.
2. Bei einer Übertragung des Pauschalreisevertrages haften Sie und der Eintretende als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Wir werden Ihnen die tatsächlichen, angemessenen Kosten der Übertragung mitteilen und Ihnen einen Beleg über die sich aus der Übertragung des Pauschalreisevertrages ergebenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten ausstellen.
1. Namensänderungen bzw. Umbuchungen sind nach der Buchung von Linienflügen (unabhängig davon, ob diese Flüge von uns vermittelt werden oder Teil einer Pauschalreise sind) nur möglich, wenn in derselben Buchungsklasse der gewünschten Flüge noch ausreichend Plätze vorhanden sind.
2. Einige Tarife von Fluglinien erlauben weder Umbuchungen noch Refundierungen. Fluglinien lassen auch keine Änderungen bei falsch übermittelten Namen zu (es reicht ein einziger unrichtiger Buchstabe oder die Änderung auf einen Doppelnamen).
3. Wenn nach der Buchung einer von uns veranstalteten Pauschalreise bis 30 Tage vor Reiseantritt auf Ihren Wunsch eine Namensänderung, ein Hotelwechsel oder eine Änderung der Reisezeit (Tag oder Uhrzeit) erfolgen soll, heben wir zusätzlich zu den von der Fluglinie in Rechnung gestellten Kosten eine Bearbeitungsgebühr von € 75,00 pro Person, die von der Änderung betroffen ist, ein.
4. Später als 30 Tage vor Reiseantritt können wir derartige Änderungen nur im Rahmen einer Auflösung des ursprünglichen Vertrages (gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale nach Punkt X. dieser AGB) und einer anschließenden Neubuchung berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn nach der Ticketausstellung (auch bei ETIX-Dokumenten) auf Ihren Wunsch Änderungen durchgeführt werden sollen.
5. Eine Umbuchung vor Ort verursacht meist Zusatzkosten. Je nach Hotel bzw. Fluglinie sind diese unterschiedlich und werden Ihnen von den Repräsentanten in den Destinationen bei Bedarf bekannt gegeben.
6. Die Punkte VII.1. bis 5. kommen nur dann zur Anwendung, wenn Sie nicht Ihr Recht auf Übertragung des Pauschalreisevertrages gemäß Punkt VI. ausüben.
1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sind nach Vertragsabschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn über die Änderung klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis setzen.
2. Wenn wir vor Beginn der Pauschalreise gezwungen sind, eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich zu ändern, oder wenn wir Ihre allfälligen besonderen Vorgaben nicht erfüllen können, haben Sie das Recht, innerhalb einer von uns im Einzelfall festgelegten angemessenen Frist der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten. Wenn Sie innerhalb der Frist keine Erklärung abgeben, gilt das als Zustimmung zur Änderung. Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen den gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen, zurückerstatten.
3. Wir werden Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und deutlich über die vorgeschlagene Änderung und gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Reisepreis, die angemessene Frist, innerhalb derer Sie zustimmen bzw zurücktreten können, die Rechtsfolge einer unterlassenen Erklärung und gegebenenfalls eine als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Preis informieren.
1. Grundsätzlich werden die von uns veranstalteten Pauschalreisen und Rundreisen ab der von uns angeführten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Aufschläge, die bei einer geringeren Anzahl an gebuchten Personen - spätestens 21 Tage vor Reisebeginn (in der Praxis rund 30 Tage vor Reisebeginn) - als ausgewiesen verrechnet werden, sind bei den einzelnen Ausschreibungen genau deklariert und auch, ob diese den Rücktritt vom Vertrag ermöglichen.
2. Wir sind berechtigt, vor Beginn einer Pauschalreise bzw. Rundreise gegen volle Erstattung aller Ihrer für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung, vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die betreffende Reise weniger Personen als die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und Ihnen unsere Rücktrittserklärung innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist, jedoch spätestens
a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern,
zugeht.
3. Darüber hinaus sind wir bei jeder Art von Pauschalreise zum Rücktritt berechtigt, wenn wir aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind und unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund den Rücktritt erklären.
4. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden in den unter Abs 2 und 3 genannten Fällen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.
1. Sie können von einem Vertrag über eine von uns veranstaltete Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten. In diesem Fall haben wir Anspruch auf eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn Sie die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung grundlos nicht antreten ("No Show").
2. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung besteht in Prozentsätzen des Pauschalreisepreises und bemisst sich nach dem zeitlichen Abstand zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Beginn der Pauschalreise sowie nach unseren erwarteten ersparten Aufwendungen und unseren erwarteten Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Es gelten je nach Rücktrittszeitpunkt folgende Rücktrittspauschalen:
Bei Rücktritt bis zum 30. Tage vor Reiseantritt: 25%
Ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag vor Reiseantritt: 50%
Ab dem 19. Tag bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 75%
Ab dem 9. Tag vor Reiseantritt und bei "No Show": 100%
3. Falls im Einzelfall abweichende Rücktrittspauschalen zur Anwendung kommen, werden wir Ihnen das vor Abgabe Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung mitteilen.
4. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass uns infolge des Unterbleibens des Reiseantrittes kein oder ein geringerer finanzieller Nachteil entstanden ist als sich aus den Rücktrittspauschalen laut der oben angeführten Staffel oder der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung ergibt.
5. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn vor Beginn der Pauschalreise am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung.
1. Sie sind verpflichtet, uns jede Vertragswidrigkeit, die Sie während einer von uns veranstalteten Pauschalreise wahrnehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Reiseleitung, an unsere örtliche Agentur, an das Reisebüro, das die Reise für uns vermittelt hat, oder an unsere Zentrale in Wien, damit wir unverzüglich Abhilfe schaffen können.
2. Unsere Reiseleiter, unsere Agenturen und die für uns vermittelnden Reisebüros sind von uns nicht bevollmächtigt, Ansprüche anzuerkennen, die aus allfälligen Vertragswidrigkeiten resultieren. Sie sind nur bevollmächtigt, Ihre Beschwerde entgegenzunehmen und an uns weiterzuleiten.
1. Für die von uns veranstalteten Pauschalreisen verfügen wir über die in der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sowie in den österreichischen Umsetzungsbestimmungen vorgeschriebene Insolvenzabsicherung. Wir haben gemäß der PRV für das Jahr 2022 eine Insolvenzabsicherung mit der Nummer HI 145 in Form einer hundertprozentigen Haftungsübernahme durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H abgeschlossen. Für das Jahr 2023 wurde die Insolvenzabsicherung der Arcus Solutions übertragen, die Vertragsnummer lautet Q96350.
2. Durch diese Pauschalreiseversicherung ist die Erstattung aller Ihrer Zahlungen sichergestellt, die Sie für eine von uns veranstaltete Pauschalreise geleistet haben, sofern die vereinbarten Leistungen aufgrund unserer Insolvenz nicht erbracht werden. Soweit die Beförderung von Personen im Pauschalreisevertrag inbegriffen ist, wird aufgrund der Insolvenzabsicherung auch Ihre Rückbeförderung garantiert.
3. Die Haftung der Pauschalreiseversicherung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtabsicherungssumme begrenzt. Sollte diese Summe zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.
4. Insolvenzabwickler ist bis 31. Dezember 2022 die call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, 1020 Wien. 24h-Notfallnummer Tel: +43 1 316 70 0, Fax: +43 1 316 70 70 100, E-Mail office@call-us-assistance.com
Insolvenzabwickler ab dem 1. Jänner 2023 ist die Cover Direct Versicherungsmakler u Werbeagentur GmbH, Hietzinger Hauptstrasse 35 DG, 1130 Wien Notfallnummer Tel: +43 1 969 08 40 DW 5, E-Mail prv@cover-direct.com
Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.
Wenn uns beim Abschluss des Vertrages ein Irrtum unterlaufen ist (z.B. Angabe eines zu niedrigen Reisepreises), behalten wir es uns vor, den Vertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wegen Irrtums anzufechten.
Die Tai Pan Touristik GmbH ist zur GISA-Zahl 24652353 im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen. Das GISA ist unter www.gisa.gv.at abrufbar, dort stehen Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigungen der Tai Pan Touristik GmbH. zur Verfügung.
Bei Verträgen, die wir nicht mit Verbrauchern abschließen, werden die Anwendbarkeit österreichischen Rechts und die Zuständigkeit der die Handelsgerichtsbarkeit in 1030 Wien ausübenden Gerichte vereinbart.
Pauschalreiseveranstalter bzw. Reisevermittler
Tai Pan Touristik GmbH
Geschäftsführer Günter Krause
1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191
Tel. 01/90 229, Fax DW 5000, E-Mail: office@taipan.at
Firmenbuchnummer: FN210609w
UID Nummer: ATU 52135309
Stand: Jänner 2020
Reiseinformationen der Tai Pan Touristik GmbH
Wer seinen Urlaub in exotischen Ländern plant, sollte sich unbedingt bewusst sein, dass in vielen Reisezielen doch einiges anders ist als bei uns zu Hause. Wenn man sich mit den Kulturen, der Mentalität und den Religionen etwas näher befasst, werden Fernreisen sicher noch eindrucksvoller, da man vieles besser verstehen wird. Doch gerade diese Unterschiede machen einen Teil der Faszination aus, der von so exotisch klingenden Ländern wie Thailand, Bali, Vietnam, Indien, Dubai oder dem Oman ausgeht. Um Sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren, möchten wir die unserer Meinung nach wichtigsten Punkte sowie zusätzliche Serviceleistungen auflisten.
Fluglinien bieten je nach gebuchtem Tarif unterschiedlichste Möglichkeiten, um gratis oder vergünstigt nach Wien-Schwechat zu kommen. Ob Anschlussflüge oder Bahnanreise innerhalb Österreichs – wo immer möglich haben wir attraktive Sonderpreise für Sie.
Wir bitten um Verständnis, dass Hotels gerade in tropischen Ländern in sehr kurzen Abständen renoviert werden müssen. Obwohl man bemüht ist, diese Arbeiten in der Vor- und Nachsaison durchzuführen, kann es jederzeit zu Beeinträchtigungen kommen, aus denen kein Anspruch auf Refundierung abgeleitet werden kann. Auch bitten wir Sie zu bedenken, dass nach wie vor ein starker Nachholbedarf an touristischer Infrastruktur besteht und ein ungebrochener Bauboom herrscht. Oft werden auch Arbeiten an umliegenden Grundstücken ohne jegliche Ankündigung begonnen!
Bedingt durch die Vielzahl der Völker und Religionen bzw. der vor Ort herrschenden politischen Verhältnisse gibt es in unseren Destinationen eine breite Palette an Festen, Feiertagen und Festivals, die zum Teil auch deutliche Auswirkungen auf das tägliche Leben zeigen. Die Fülle der Ereignisse und Länder, die wir in unseren Programmen führen, ermöglicht es uns leider nicht, auf all diese Vorkommnisse Rücksicht zu nehmen. Sollten die Gegebenheiten in der von Ihnen gewählten Destination zum Zeitpunkt Ihrer Reise für Sie von Bedeutung sein möchten wir Sie ersuchen solche in einschlägigen Quellen selbst in Erfahrung zu bringen.
Premium,-, Business- oder First-Class
Bequemer fliegen als in der Economyklasse ist heute oft schon erschwinglicher als Sie annehmen. Viele Fluglinien verfügen über die Möglichkeiten einer sogenannten „Zwischenklasse“ mit wesentlichen Vorteilen gegenüber der Economy den Sitzabstand und die Lehnenneigung betreffend, aber noch einiges von der Businessklasse entfernt. Wirklich toll sind mittlerweile die Erlebnisse bei Flügen in der Businessklasse und einige Fluglinien verfügen über absolut außergewöhnliche Fist-Class Compartments. Wir haben für Sie, wo auch immer möglich, Spezialpreise ausverhandelt.
Flugtarife
Bitte beachten Sie, dass die Flugtarife der Fluglinien, für die wir vermitteln bzw. mit denen wir zusammenarbeiten, besonderen Anwendungsbestimmungen enthalten. Die Mindest- und Maximalaufenthaltsdauer sind von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich, doch genau reglementiert. Innerhalb der Economy Klasse gibt es verschiedenen Buchungsklassen. Diese unterscheiden sich nur durch den Preis, nicht bei Sitzplätzen oder Bordservice. Wir sind bemüht für unsere Kunden immer die preisgünstigste Klasse zu reservieren, entscheidend ist jedoch die Verfügbarkeit bei Auftragserteilung. Details dazu erhalten Sie von uns – sofern notwendig – bei Buchung.
Flughafengebühren
In den von uns publizierten Preisen auf unserer Website sind die zur Anwendung kommenden Flughafengebühren, Taxen und Kerosinzuschläge, die bereits hier dem Ticketpreis zugerechnet werden können, im Preis inkludiert bzw. werden diese explizit ausgewiesen. Vor Ort werden dann – je nach Urlaubsziel und Fluglinie – möglicherweise weitere Taxen in Rechnung gestellt. Die ungefähre Höhe dieser Taxen können Sie unseren Reisebegleitschreiben, die Sie mit den Unterlagen erhalten, entnehmen.
Flugverspätungen
Leider kann es aus vielerlei Gründen selten, aber doch zu Verspätungen kommen. Prinzipiell ist die Fluglinie dafür verantwortlich und verpflichtet für Verpflegung und notfalls Hotelunterkunft zu sorgen. Eine Rückerstattung einer eventuell nicht konsumierten Nächtigung oder Mahlzeit im Zielgebiet ist nicht möglich, da auch die Tai Pan Touristik GmbH von den Leistungsträgern mit vollen Kosten (no show bzw. Stornokosten) belastet wird.
Freigepäck
Die Bestimmungen der Fluglinien werden diesbezüglich immer unterschiedlicher. Waren es früher in der Regel 20kg pro Person plus Handgepäck, gibt es mittlerweile auf der einen Seite schon Fluglinien, die Tarife ohne Gepäck anbieten, Beschränkungen auf ein Gepäckstück mit maximal 23kg pro Person und auf der anderen Seite Airlines, die auch 30kg erlauben. Nachdem diese Bestimmungen sich laufend ändern können, möchten wir Sie ersuchen, dass Sie sowohl bei Buchungsabschluss wie auch knapp vor Reiseantritt auf der Homepage der entsprechenden Fluglinie den Letztstand überprüfen.
Gepäckschäden
Für eine spätere Beanstandung ist es unbedingt erforderlich, sofort eine Schadensmeldung zu machen. Nach einem Flug sofort beim entsprechenden Schalter am Airport, sonst bei unserer Agentur oder Reiseleitung, um diese später bei der Fluggesellschaft oder Ihrer Versicherung einreichen zu können.
Linienflüge
Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Fluglinien wie zum Beispiel Aeroflot, Austrian, Bangkok Airways, China Airlines, Emirates, Eva Air, Lufthansa, Qatar Airways, Singapore Airlines, Swiss und Thai Airways. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Allianzen der Fluglinien nicht immer Flugzeuge der genannten Gesellschaften zum Einsatz kommen müssen. Bei Inlandsflügen kooperieren wir mit regionalen Gesellschaften.
Sitzplatzwünsche
Bei einigen Fluglinien und auf verschiedenen Strecken können wir schon bei der Buchung Plätze reservieren. Bei manchen Gesellschaften und Destinationen ist dies nicht möglich, wir leiten Ihre Wünsche aber gerne weiter.
Die Aufnahmen in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website sind größtenteils von uns selbst fotografiert oder stammen von Fotowettbewerben. Weitere Bilder wurden uns von Hoteliers, Fremdenverkehrsämtern und Fotografen zur Verfügung gestellt. Die von uns gezeigten Eindrücke können natürlich nur eine Momentaufnahme sein, wobei wir die bestmögliche Darstellung gewählt haben. Je nachdem in welcher Jahreszeit Sie reisen, kann die Lage vor Ort von diesen Bildern aus den bereits beschriebenen Gründen abweichen.
Kategorisierung der Badehotels
In vielen exotischen Ländern sowie auf vielen Inseln dieser Regionen wird die Kategorisierung sehr unterschiedlich gehandhabt. Wir haben uns daher entschlossen, unsere eigene Klassifizierung vorzunehmen. Die Einstufung und damit Vergabe der jeweiligen Anzahl an Palmen beruht auf langjähriger Erfahrung, vielen persönlichen Besuchen und regelmäßigen Kontrollen. Die Anzahl der vergebenen Palmen muss nichts mit der Selbsteinschätzung der Hotels oder mit internationalen Richtlinien wie Sternen zu tun haben.
3 Palmen:Zweckmässig ausgestattete Hotels und Bungalows für einen zwanglosen Urlaub.
3,5 Palmen: Bestens bewährte und beliebte Hotels der Mittelklasse mit gutem Preis/Leistungsverhältnis.
4 Palmen: Hotels der gehobenen Mittelklasse mit adäquater Zimmerausstattung.
4,5 Palmen: Komfort-Hotels mit hoher Qualität in Bezug auf Ausstattung und Service.
5 Palmen: First Class-Hotel mit sehr guter Ausstattung und entsprechendem Service.
5,5 Palmen: Überdurchschnittlich gutes First Class-Hotel.
6 Palmen: An internationalem Standard gemessene Luxushotels.
Kategorisierung der Rundreisehotels
Bei der Kategorie Tourist handelt es sich um einfache Hotels, die über Dusche, WC und nahezu ausnahmslos über eine Klimaanlage verfügen.
In der Kategorie Komfort fassen wir Quartiere zusammen, die unter Superior, gute und ausgewählte Mittelklassehotels oder ähnlich, laufen. Hier dürfen Sie ein ansprechendes Zimmer sowie wesentlich mehr Infrastruktur erwarten.
Premium ist unsere höchste ausgewiesene Kategorie. Je nach Land bzw. Region handelt es sich um sehr gute 4-Palmen-Hotels sowie teilweise sogar um Resorts mit noch höherer Einstufung. Oder um Zimmer höherer Kategorie in Unterkünften der Komfort-Kategorie.
Kleinkinder von 0–2 Jahren bezahlen meist nur einen geringen Fluganteil und die Kosten für Gitterbetten (im Zimmer der Eltern) und der Verpflegung werden vor Ort in Rechnung gestellt.
Bei Kindern von 2–12 Jahren ist die Bandbreite möglicher Ermäßigungen sehr hoch. Eine einheitliche Aussage lässt sich leider nicht mehr treffen, da Fluglinien und Hoteliers unterschiedliche Bedingungen haben. Gerne errechnen wir Ihnen den exakten Preis für Ihre individuelle Buchung, wenn Sie uns die dafür notwendigen Eckdaten nennen.
Wir haben uns bemüht die klimatischen Verhältnisse der einzelnen Destinationen so genau wie möglich zu beschreiben. Diese Angaben beruhen größtenteils auf unsere langjährige Erfahrung und auf viele Gespräche mit Kunden, Agenturen und Hoteliers. Globale Wetteränderungen gehen aber nicht spurlos vorüber. Mittlerweile kommt es auch in den so genannten "Trockenzeiten" immer wieder zu starken Wolkenbrüchen und in der "Regenzeit" können die schönsten Witterungsverhältnisse herrschen.
Kundenwünsche sind keine Bestandteile des Vertrages und werden nicht auf den Gutscheinen/Vouchern vermerkt. Tai Pan kann die Erfüllbarkeit der Wünsche nicht überprüfen, sondern leitet diese lediglich an die jeweiligen Erfüllungsgehilfen weiter.
In vielen Regionen kann es saisonal unterschiedlich zu teilweise gefährlichen Unterwasserströmungen kommen. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen unserer Reiseleiter, die Angaben des Hotelpersonals und die Flaggen am Strand. Bei Schlechtwetter und ungünstigen Strömungen kommt es manchmal auch zu anderen Strand- und Wasserqualitäten.
Diese lästige Plage kann leider auch vor den Stränden Asiens, im Indischen Ozean und der Levante saisonal auftreten. Niemand kann vorhersagen, wann es zu Belästigungen kommen kann, da diese Tiere mit unberechenbaren Strömungen treiben und genauso unmotiviert auftauchen wie auch wieder verschwinden.
Neben Flugscheinen bzw. Flugprints und den Gutscheinen für Transfers, Hotels und Rundreisen erhalten Sie von uns zeitgerecht auch ausführliche Informationen über Ihre Urlaubsziele sowie Adressen und Telefonnummern der Vertragsagenturen.
Tai Pan verfügt in vielen Zielgebieten über vor Ort stationierte Repräsentanten. Unsere Kollegen stehen Ihnen gerne mit nützlichen Informationen zur Verfügung.
Außergewöhnliche Ereignisse können Änderungen der Reiseverläufe hervorrufen. Ausgelöst werden können diese unter anderem durch politische Veränderungen wie auch durch Naturphänomene. Sollten solche Umstände eintreten sind unsere Agenturen und wir stets bemüht die bestmöglichen Alternativen durchzuführen. Dies kann Änderungen, Kürzungen oder eine andere Abfolge der Besichtigungen betreffen. Grundsätzlich behalten wir uns organisatorisch notwendige Änderungen des Reiseverlaufs wie auch der im Vorfeld genannten Hotels vor. Sollten wichtige Sehenswürdigkeiten, Museen oder Fabriken geschlossen sein, wird versucht, die Besichtigung an einem anderen Tag/Ort nachzuholen oder durch Tausch der Besichtigungstage zu ermöglichen. Wir setzen voraus, dass sich unsere Gäste bewusst sind, dass in den von Tai Pan angebotenen Destinationen andere Gegebenheiten herrschen als bei uns in Österreich. Die Transporte erfolgen mit landestypischen Fahrzeugen. Unterkünfte, speziell in touristisch nicht so bekannten Regionen, können ebenso wie Speisen landestypische Merkmale zeigen. Bei unseren Gruppenreisen publizieren wir voraussichtliche Flugzeiten (ebenso auf den Bestätigungen bei Individualreisen), deren Änderungen ausdrücklich vorbehalten sind.
Minigruppen
In großen Gruppen zu reisen ist nicht jedermanns Sache. Unsere Minigruppen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von sechs Personen pro Fahrzeug sind die ideale Alternative.
Versuchen Sie es – Sie werden begeistert sein!
Privatrundreisen
Noch individueller können Sie Ihren Urlaub mit einer Rundreise auf privater Basis gestalten. Mit eigenem Chauffeur und eigenem Reiseleiter. Bei Tai Pan kein Problem. Das ist auch in Ländern möglich, wo Sie dies vielleicht nicht vermuten würden.
Zusätzliche Programmpunkte
Weltweit, so auch in den von uns angebotenen Destinationen, ist es üblich, dass zusätzlich zum im Reiseprogramm beschriebenen Tagesablauf auch Stopps bei Fabriken, Handwerksbetrieben oder ähnlichen Unternehmen (Apotheken, Plantagen, Märkten, uva.) stattfinden. Auf der einen Seite sehen viele unserer Gäste darin eine willkommene Möglichkeit Souvenirs zu erwerben, auf der anderen Seite bekommen wir dafür selten aber doch negative Rückmeldungen. Wir versuchen allen Wünschen unserer Kunden gerecht zu werden und haben mit unseren Agenturen vereinbart, dass Aufenthalte dieser Art auf durchschnittlich einen Besuch pro Reisetag beschränkt werden.
Diese werden meist von Vertragspartnern der Hotels angeboten und sind daher nie Bestandteil des Vertrages zwischen Hotel und Veranstalter. Eine Garantie für die Verfügbarkeit und/oder den einwandfreien Zustand kann daher nicht gegeben werden. Auch witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen kommen. Die Beschreibung der Sport- und Gesundheitseinrichtungen sind ein nach bestem Wissen und Gewissen erfolgtes Aufzählen zum Zeitpunkt der Drucklegung unserer Kataloge, kurzfristige Änderungen – auch der Preise – sind möglich. Bei starker Nachfrage in der Hochsaison kann es vorkommen, dass Einrichtungen oder Geräte belegt sind. Viele "All inclusive"-Anlagen bieten begehrte Sportarten daher zeitlich begrenzt und nur gegen Voranmeldung an. Die Hinweise Sport gratis oder gegen Gebühr bezieht sich nur auf die "All inclusive"-Angebote, bei allen anderen Hotels wird für diverse Sport- und Gesundheitseinrichtungen natürlich Bezahlung verlangt.
Nachdem mittlerweile in vielen Ländern fast alle Strände öffentlich sind, fühlt sich niemand für die Reinigung verantwortlich. Der unmittelbare Bereich vor den Hotels wird meist gesäubert, doch ist dies bei schlechtem Wetter und bedingt durch die stark schwankenden Gezeiten nicht immer möglich.
Unsere Mitarbeiter
Alle unsere hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter sind seit langen Jahren in der Tourismusbranche tätig und besuchen unsere Zielgebiete regelmäßig. Nutzen Sie diese Erfahrung und den Informationsvorsprung, persönliche Eindrücke sind durch nichts zu ersetzen.
Laufender Check
Wir empfehlen Ihnen ausschließlich Destinationen, Rundreisen und Unterkünfte, die wir genau kennen. Daher überprüfen wir auch persönlich auf Basis unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung als Spezialanbieter für Fernreisen laufend unsere Angebote, um Ihnen Ihren Traumurlaub gewährleisten zu können.
Regelmäßig neue Angebote
Wir bereisen regelmäßig die von uns angebotenen Destinationen, um mit unseren langjährigen und intensiven Kontakten in diesen Gebieten neue Urlaubs-Highlights für Sie ausfindig zu machen. Diese bieten wir Ihnen auch während der Saison in Form neuer Urlaubsziele, Rundreise und Hotelangeboten.
Höchster Servicelevel
Unsere hohen Qualitäts- und Servicestandards sind ein wesentlicher Teil unserer Firmenphilosophie. So ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir Ihre Urlaubsanfragen rasch beantworten bzw. Ihnen bei Bedarf auch gleich ein Angebot legen. Dafür brauchen wir in der Regel maximal 24 Stunden. Auch die intensive Beratung, um all Ihre Urlaubsträume erfüllen zu können, wird von unseren top-ausgebildeten und engagierten Mitarbeitern großgeschrieben. Vor Ort wiederum kümmern sich in nahezu allen Zieldestinationen eigene Tai Pan-Repräsentanten um alle Ihre Belange. Und sollte einmal in Ihrem Urlaub ein Notfall eintreten, oder Sie haben auch nach Büroschluss noch eine Frage an uns, steht Ihnen unsere Hotline (täglich 9–20 Uhr) zur Verfügung.
Lange Wartezeiten und unnötige Anfahrten von Hotels anderer Gäste sind lästig, ganz speziell nach langen Flügen. Wir holen Sie in den meisten unserer Zielgebiete pünktlich am Flughafen ab und bringen Sie direkt in Ihr gebuchtes Quartier. Doch ist uns dies bedingt durch teilweise sehr hohe Preisdifferenzen nicht immer möglich sogenannte private Transfers zu arrangieren. Speziell in Metropolen, im Orient und im Indischen Ozean gibt es Ausnahmen. Sollte dieser Unterschied für Sie von Bedeutung sein, dann erkundigen Sie sich bitte explizit, ob es sich um einen Privattransfer handelt bzw. wenn nicht wie hoch eine Aufzahlung kommt – denn arrangieren können wir dies immer!
Die Transferzeiten werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben und erfolgen zu jenem Zeitpunkt, der gewährleistet, dass Sie zwei bis drei Stunden vor Abflug am Airport eintreffen. Da technische Probleme und Verkehrsstaus nicht vorhersehbar sind, wird ein genügend großer "Zeitpolster" eingebaut, um zu vermeiden, dass Sie Ihren Rückflug versäumen. Bei den Transfers (sowohl Ankunft wie auch Abflug) ist nur in seltenen Fällen – manchmal in den Städten – ein Tai Pan-Reiseleiter oder Repräsentant anwesend. Sonst werden diese von Fahrern der Agenturen bzw. Shuttlebussen durchgeführt, die Kontaktaufnahme mit unseren Reiseleitern (sofern welche vor Ort eingesetzt werden) erfolgt meist am Tag nach der Ankunft bei der Sprechstunde, wenn eine solche vorgesehen ist. Ein Flughafenwechsel innerhalb einer Stadt ist für uns kein Transfer und folglich auch nicht im Preis inklusive. Alle unsere Transferpreise wurden auf ein Minimum von zwei teilnehmenden Personen kalkuliert.
Bitte berücksichtigen Sie die gegebenen landestypischen Verhältnisse. Nicht in allen von uns angebotenen Ländern bzw. Regionen entsprechen der Standard und die Ausstattung der Fahrzeuge mitteleuropäischen Verhältnissen. Bei uns gegebene Tatsachen wie z.B. Sicherheitsgurte, Kindersitze oder die Sitzbreite bzw. die Sitzabstände sind nicht immer Realität und das Alter der Fahrzeuge kann große Unterschiede aufweisen.
Zusätzlich gibt es einige uns nicht geläufige Praktiken, die aber in anderen Ländern als durchaus gegeben zu sehen sind. So kann es vorkommen, dass die für den Personentransport vorgesehenen Fahrzeuge nicht das Gepäck befördern. In manchen Ländern stehen dafür eigene Koffertransporte zur Verfügung. Und es kann durchaus passieren, dass Gepäckstücke auch im Fahrgastraum verstaut werden.
In den meisten von uns angebotenen Ländern wird für Dienstleistungen, egal ob im Taxi, im Restaurant, für den Gepäckträger oder für die Reiseleitung Trinkgeld erwartet. Bitte beachten Sie, dass speziell bei Rundreisen (wie Jordanien, China oder Indien) der Reiseleiter, der Sie durchs ganze Land begleitet meist am Anfang der Tour Trinkgelder für alle möglichen Gelegenheiten einsammelt Diese mögen vielleicht etwas hoch klingen, doch bedenken Sie die Dauer Ihres Aufenthaltes und die vielen verschiedenen Personen, die einen Anteil davon bekommen sollen.
Sollten Sie während eines Transfers, einer Rundreise oder in einem Hotel Gegenstände vergessen haben, dann ersuchen wir Sie, dies unverzüglich unseren Vertretern vor Ort bekannt zu geben. Jede Verzögerung erschwert das Auffinden ungemein! Gerne werden wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich sein, können für verlorene Gegenstände allerdings keine Haftung übernehmen.
Auszug aus den Reiseversicherungsbedingungen der HanseMerkur bei Stornierungen:
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten werden kann:
Plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen, Impfunverträglichkeit oder Tod der versicherten Person. Die Erkrankung, Impfunverträglichkeit oder die Unfallfolge gilt als schwer, wenn sich daraus für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt;
Schwangerschaft der versicherten Person, wenn die Schwangerschaft erst nach der Reisebuchung festgestellt worden ist. Wurde die Schwangerschaft bereits vor Reisebuchung festgestellt, werden die Stornokosten nur übernommen, wenn schwere Schwangerschaftskomplikationen (diese müssen ärztlich bestätigt sein) auftreten;
plötzlich eintretende schwere Erkrankung oder schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von nicht mitbuchenden Familienangehörigen oder einer anderen persönlich nahe stehenden Person (bei Versicherungsabschluss im Versicherungsnachweis/in der Buchungsbestätigung des Reisebüros zusätzlich zu nennen; pro Buchung ist nur eine nahe stehende Person versicherbar), wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort dringend erforderlich ist; als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person;
bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an seinem Wohnort infolge Elementarereignis (Feuer etc.) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber;
Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung;
Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mind. 3-jährigen Ausbildung durch die versicherte Person unmittelbar vor dem Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versicherten Person, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
1. Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden Erkrankungen/Behandlungen der versicherten Person:
psychische Erkrankungen (bei erstmaligem Auftreten unter gewissen Bedingungen versichert)
Dialyse
Organtransplantationen
Aids
Schizophrenie
Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden Erkrankungen, wenn aufgrund einer dieser Erkrankungen innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung erfolgte:
Herzerkrankungen
Schlaganfall
Krebsleiden
Diabetes (Typ1)
Epilepsie
Multiple Sklerose
Bitte beachten Sie auch, dass chronische Erkrankungen nur dann versichert sind, wenn diese unerwartet akut werden. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass nicht im Arrangementpreis enthaltene Kosten, wie Buchungs-, Telefon- oder Telefaxspesen nicht ersetzt werden. Als genaue Vertragsgrundlage gelten die Reiseversicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherungs AG in der jeweils letztgültigen Fassung, welche Sie auf Wunsch gerne auf unserer Homepage nachlesen können bzw. direkt von der HanseMerkur erhalten.
2. Was ist im Schadenfall zu tun?
Tritt eine Reiseverhinderung ein, stornieren Sie bitte unverzüglich die Reisebuchung (den Reisevertrag) bei der Buchungsstelle (Reisebüro/Vermittler). Anschließend verständigen Sie die Buchungsstelle Tai Pan Touristik GmbH, 1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191, Tel. 01/90 229, Fax. DW 5000, E-Mail: office@taipan.at. Wird diese Vorgangsweise – insbesondere bezogen auf den Umstand UNVERZÜGLICH – nicht eingehalten, dann entfällt die Haftung! Mit der dann von Tai Pan ausgefertigten Stornorechnung setzen Sie sich bitte mit der HanseMerkur in Verbindung. Sollten Sie während der Reise Ausgaben haben, die über die Versicherungsleistungen gedeckt sind, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar nach Rückkehr unter Verwendung der entsprechenden Formulare mit der HanseMerkur direkt in Verbindung.
3. Auszug aus den sonstigen inkludierten Leistungen:
Als wesentlichste Kriterien gegen den Versicherungsschutz besteht wären Reiseabbruch, Fahrt-/Flugversäumnis oder verspätete Heimreise, eine Vielzahl medizinischer Leistungen, Reiseunfall, Reisegepäck, Reise-Privathaftpflicht und Reiseassistance zu nennen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der HanseMerkur bzw. in deren Bedingungen.
Beziehen und Räumen
Nach internationalen Richtlinien werden Ihnen die Zimmer normalerweise zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr zur Verfügung gestellt und müssen am Abreisetag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr wieder geräumt werden. Wenn Ihr Flugzeug am Abend abfliegt, können Sie gerne mit der Rezeption einen Aufpreis für einen so genannten "Dayroom" vereinbaren. Auch fragen wir Ihnen den Aufpreis für ein früheres Einchecken oder späteres Auschecken gerne an. Nicht verantwortlich ist Tai Pan für individuelle Hotelleistungen (z.B. Weckrufe), deren Nichterbringen zum Ausfall von Leistungen führt bzw. Mehrkosten hervorruft.
Doppelzimmer mit Zustellbett/Dreibettzimmer
Immer wieder kommt es zu Verwechslungen zwischen diesen beiden Begriffen. Es ist uns nicht möglich Dreibettzimmer zu buchen (außer wir würden dies explizit schon vorweg auf unserer entsprechenden Hotel- oder Reisebeschreibung und später auf Reisebestätigung, Rechnung und Voucher so kommunizieren). An uns in dieser Richtung herangetragene Wünsche werden in Doppelzimmern mit Zusatzbetten bestätigt. Der Unterschied kann eklatant sein! Ein Dreibettzimmer würde bedeuten, dass in einem Zimmer fix drei Betten vorhanden wären. Ein Zustellbett ist innerhalb des gebuchten Zimmers sicher nicht konzipiert worden und bedeutet einen Verlust an Raum und Bequemlichkeit für alle. Je nach Hotelkategorie kann es sich bei einem Zustellbett durchaus um ein Stahlrohrbett, ein Klappbett, eine bessere Sonnenliege oder in Einzelfällen sogar eine am Boden liegende Matratze handeln. Die Maße von Zustellbetten sind meist kleiner als die "normaler" Hotelbetten, deshalb empfehlen wir immer die Buchung eines zusätzlichen Einzelzimmers.
Größe
Die von uns angegebenen Größen der Hotelzimmer beziehen sich immer auf die gesamte Einheit. Also inklusive Vorraum, Bad und Terrasse bzw. Balkon, sofern nicht explizit in der Beschreibung anders dargestellt.
Kategorien
Fast alle Resorts verfügen fast immer über unterschiedliche Zimmerkategorien, die von den Hoteliers in Eigenregie benannt werden. Ausdrücke wie "Deluxe", "Premium" oder "Suite", um nur einige zu nennen, müssen aber nicht den Gegebenheiten entsprechen, die sich ein österreichischer Reisender darunter vorstellt. Wir müssen diese Ausdrücke aber übernehmen, um auf der einen Seite eine uchungsgemäße Unterbringung zu gewährleisten und auf der anderen Seite eine korrekte Zahlungsabwicklung zwischen Veranstalter und Erfüllungsgehilfen sicherzustellen. Bilder von Hotelzimmern, die wir in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website zeigen, müssen nicht die günstigste Kategorie abbilden, die von uns preislich angeboten wird.
Bei einigen unserer Rundreiseprogramme bieten wir Aufzahlungen auf Halbpension bzw. Vollpension. Die von uns dafür in Rechnung gestellten Beträge können von den Summen, die vor Ort für Mahlzeiten verlangt werden, abweichen. Wir ersuchen Sie in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass wir zusätzliche Kosten für eventuelle Mehrstunden der Reiseleitung, Aufwände für Transportmittel, Personalkosten im Zusammenhang mit den Reservierungsvorgängen und Überweisungsspesen einzurechnen haben.
Stand: Juni 2018