Auf den Spuren der Mayas in Yucatan Mietwagenreise
Mexiko
Die Halbinsel Yucatán bietet nicht nur traumhafte Sandstrände und exotische Nationalparks, sondern auch viele historische Maya-Stätten. Chichén Itzá, Tulum und Uxmal sind natürlich in der Route inkludiert. Krokodile, Schildkröten und Flamingos werden Sie im Naturschutzgebiet Celestun sehen und die Maya-Fundstätten in Uxmal zählen zum UNESCO-Weltkulturerbe. Mit dem Mietwagen sind Sie ganz flexibel und über die Nächtigungen brauchen Sie nicht nachzudenken, denn die Hotels sind auf der Route bereits für Sie reserviert.











Die Reise im Überblick
1. TAG: Cancún – Izamal – Mérida
Verpflegung: -Sie werden vom Hotel abgeholt und zur Mietwagenstation in der Nähe gebracht, wo Sie Ihren Mietwagen übernehmen. Fahrt von Cancún nach Mérida, der Hauptstadt Yucatáns. Unterwegs halten Sie im magischen Ort Izamal, der mit seinen vorwiegend in sanftem Gelb gehaltenen Häusern und seinem kolonialen Charme fasziniert. Sie besichtigen das Franziskanerkloster San Antonio de Padua, dessen gigantisches Atrium das zweitgrößte nach dem Vatikan darstellt. Angekommen in Mérida checken Sie zunächst im Hotel ein. Danach empfiehlt sich ein gemütlicher Rundgang durch das lebendige und pulsierende Zentrum. Sehenswert sind die Casa de Montejo, ein Herrenhaus aus dem 16. Jahrhundert, die Kathedrale de San Ildefonso und die Prachtstraße Paseo de Montejo.
2. TAG: Mérida – Celestun – Campeche
Verpflegung: FHeute fahren Sie in das Naturschutzgebiet Celestún am Golf von Mexiko, dessen Lagune Heimat diverser Vogelarten, Krokodile und Schildkröten ist. Naturliebhaber kommen hier voll auf ihre Kosten. Die koloniale Barockstadt Campeche erkunden Sie am Nachmittag. Knallbunt präsentiert sich die Altstadt mit ihren schicken, farbenprächtigen Häuserfassaden. Lassen Sie sich einfach treiben und genießen Sie die entspannte Atmosphäre. Campeche war zur Zeit der spanischen Eroberer der wichtigste Hafen auf der Halbinsel. Aufgrund von Angriffen berühmter Piraten wie z. B. Sir Francis Drake und anderen, baute man in Campeche eine große Mauer um das heutige historische Zentrum.
3. TAG: Campeche – Uxmal – Chichén Itzá
Verpflegung: FAuf dem Weg nach Chichén Itzá tauchen Sie in Uxmal in die Geschichte der Puuc-Architektur ein. Robuste Säulen und Torbögen, mit Friesen verzierte Mauern, Simse sowie das immer wieder kehrende Verweisen auf den Regengott Chaac charakterisieren diesen Stil. Die Fundstätten der Maya in Uxmal beherbergen einen der größten präkolumbianischen Schätze und zählen seit 1996 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Übersetzt bedeutet Uxmal „dreimal erbaut“ und tatsächlich wurde die Pyramide des Zauberers mehrfach überbaut – allerdings fünfmal. Weiterfahrt nach Chichén Itzá, das wohl zu den am besten erhaltenen Maya-Stätten zählt, zu den meistbesuchten zweifelsohne.
4. TAG: Chichen Itza – Cenote – Tulum – Cancún
Verpflegung: FMagisch und geheimnisvoll wie eh und je präsentiert sich Chichén Itzá. Der unangefochtene Publikumsmagnet ist die 24 Meter hohe quadratische Pyramide des Kukulcán, die auch als El Castillo bezeichnet wird. 1988 wurde die Anlage von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt. Sehenswert sind auch der „Tempel der tausend Säulen“ sowie der Tempel von Chac Mol (Regengott), das Observatorium und Cenoten (Wasserhöhlen). Später besuchen Sie zwei geheimnisvolle Cenoten, die je nach Lichteinfall in den wunderbarsten Farben leuchten. Bei einem Spaziergang entdecken Sie die Stadt Valladolid mit der Kirche San Gervasio und dem Convento de San Bernardino de Siena. Ihr letzter Stopp ist die Mayastätte Tulum, die als einzige zum Meer hin offen ist und einen wunderbaren Blick auf das türkisblaue Wasser bietet. Vermutlich wurde sie als wichtiger Handelsknotenpunkt zwischen verschiedenen Regionen errichtet. In Cancún endet Ihre Rundreise.
Wichtige Informationen
Mietwagen Typ VW Golf oder VW Vento gegen Aufpreis
Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt (ausgenommen Scheiben, Glas- und Reifenschäden)
24-Stunden Assistenz durch die Partneragentur TWU (Deutsch/Englisch)
24-Stunden Assistenz von Europcar (Englisch)
3 Nächte in ausgewählten Hotels der Kategorie Tourist
Täglich Frühstück
Ausführliche Reiseunterlagen und Routenbeschreibung
Kategorie Tourist:
Mérida: Hotel Casa del Balam (Zimmertyp Standard)
Campeche: Hotel Plaza Campeche (Zimmertyp Standard)
Chichén Itzá: Hotel Hacienda Chichén (Zimmertyp Standard)
Mietwagen
Fahrer und Führerschein: Ein mindestens 6 Monate gültiger Führerschein ist Pflicht! Der Führerschein muss von allen Fahrern mitgeführt werden. Das Mindestalter um einen Mietwagen zu mieten ist 25 Jahre. Für Fahrer von 18 bis 24 Jahre muss eine Extra Gebühr von $ 7.00 US pro Tag bezahlt werden.
Ein weiterer Fahrer kann gegen Gebühr im Vertrag mit eingetragen werden. Das Fahren des Mietfahrzeuges durch einen nicht eingetragenen Fahrer annulliert jegliche Versicherungen.
Kaution: Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu hinterlegen. Dies muss mit einer gültigen Kreditkarte erfolgen, die entsprechend der Höhe der max. Kaution gedeckt sein muss. Im Schadensfall stellt die Kaution den zu zahlenden Selbstbehalt oder einen Teil des zu zahlenden Selbstbehaltes dar und wird zunächst einbehalten, unabhängig von der Schuldfrage (siehe dazu die Angaben beim jeweiligen Vermieter).
GPS-System: Das Mieten eines GPS-Systems kostet $ 12.00 US pro Tag inkl. MwSt. Es kann keine Garantie über die Verfügung eine GPS gegeben werden.
Ein in Mexiko gemietetes Fahrzeug darf nur innerhalb des Landes fahren und keine Grenze überschreiten.
Die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen ist 110 km und auf den Landstraßen teilweise 100 km. Auf den Landstraßen gibt es sehr oft Ortschaften die viele Geschwindigkeitsreduzierungen haben.
Unbeschränkte Kilometer inkludiert.
Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt (ausgenommen Scheiben, Glas- und Reifenschäden)
Der Mietwagen kann auf Wunsch gegen Aufpreis auch in der Nähe eines Badeortes retourniert werden.
Auszug aus den Reiseversicherungsbedingungen der HanseMerkur bei Stornierungen:
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten werden kann:
Plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen, Impfunverträglichkeit oder Tod der versicherten Person. Die Erkrankung, Impfunverträglichkeit oder die Unfallfolge gilt als schwer, wenn sich daraus für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt;
Schwangerschaft der versicherten Person, wenn die Schwangerschaft erst nach der Reisebuchung festgestellt worden ist. Wurde die Schwangerschaft bereits vor Reisebuchung festgestellt, werden die Stornokosten nur übernommen, wenn schwere Schwangerschaftskomplikationen (diese müssen ärztlich bestätigt sein) auftreten;
plötzlich eintretende schwere Erkrankung oder schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von nicht mitbuchenden Familienangehörigen oder einer anderen persönlich nahe stehenden Person (bei Versicherungsabschluss im Versicherungsnachweis/in der Buchungsbestätigung des Reisebüros zusätzlich zu nennen; pro Buchung ist nur eine nahe stehende Person versicherbar), wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort dringend erforderlich ist; als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person;
bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an seinem Wohnort infolge Elementarereignis (Feuer etc.) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber;
Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung;
Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mind. 3-jährigen Ausbildung durch die versicherte Person unmittelbar vor dem Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versicherten Person, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
1. Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden Erkrankungen/Behandlungen der versicherten Person:
psychische Erkrankungen (bei erstmaligem Auftreten unter gewissen Bedingungen versichert)
Dialyse
Organtransplantationen
Aids
Schizophrenie
Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden Erkrankungen, wenn aufgrund einer dieser Erkrankungen innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung erfolgte:
Herzerkrankungen
Schlaganfall
Krebsleiden
Diabetes (Typ1)
Epilepsie
Multiple Sklerose
Bitte beachten Sie auch, dass chronische Erkrankungen nur dann versichert sind, wenn diese unerwartet akut werden. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass nicht im Arrangementpreis enthaltene Kosten, wie Buchungs-, Telefon- oder Telefaxspesen nicht ersetzt werden. Als genaue Vertragsgrundlage gelten die Reiseversicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherungs AG in der jeweils letztgültigen Fassung, welche Sie auf Wunsch gerne auf unserer Homepage nachlesen können bzw. direkt von der HanseMerkur erhalten.
2. Was ist im Schadenfall zu tun?
Tritt eine Reiseverhinderung ein, stornieren Sie bitte unverzüglich die Reisebuchung (den Reisevertrag) bei der Buchungsstelle (Reisebüro/Vermittler). Anschließend verständigen Sie die Buchungsstelle Tai Pan Touristik GmbH, 1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191, Tel. 01/90 229, Fax. DW 5000, E-Mail: office@taipan.at. Wird diese Vorgangsweise – insbesondere bezogen auf den Umstand UNVERZÜGLICH – nicht eingehalten, dann entfällt die Haftung! Mit der dann von Tai Pan ausgefertigten Stornorechnung setzen Sie sich bitte mit der HanseMerkur in Verbindung. Sollten Sie während der Reise Ausgaben haben, die über die Versicherungsleistungen gedeckt sind, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar nach Rückkehr unter Verwendung der entsprechenden Formulare mit der HanseMerkur direkt in Verbindung.
3. Auszug aus den sonstigen inkludierten Leistungen:
Als wesentlichste Kriterien gegen den Versicherungsschutz besteht wären Reiseabbruch, Fahrt-/Flugversäumnis oder verspätete Heimreise, eine Vielzahl medizinischer Leistungen, Reiseunfall, Reisegepäck, Reise-Privathaftpflicht und Reiseassistance zu nennen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der HanseMerkur bzw. in deren Bedingungen.